miteinander lernen - aufeinander zählen

An unserer Schule lernen wir miteinander und voneinander.

  • Unsere Schule ist ein Ort des wechselseitigen Lernens durch Erfahren und Handeln, durch Begegnen und Gestalten.
  • Unsere Schule ist ein Ort, an dem sich jede Schülerin und jeder Schüler entfalten und weiter entwickeln darf.
  • Unsere Schule ist ein Ort, an dem sich alle mit Respekt und Toleranz begegnen.
  • Unsere Schule ist ein Ort, an dem Wert auf eine ansprechende und bewegungsfreundliche Lernumgebung gelegt wird.
  • Unsere Schule ist ein Bildungshaus. Durch die enge Kooperation mit dem Kindergarten Engstlatt wird ein fließender Übergang zwischen Kindergarten und Grundschule ermöglicht. Gemeinsame Lern- und Spielzeiten in jahrgangsübergreifenden Gruppen sind dabei zentrale Elemente.
  • Unsere Schule ist ein Ort, an dem kollegialer Austausch, intensive Kooperation mit externen Fachkräften und eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern gepflegt wird.
  • Unsere Schule versteht sich als Teil der Gemeinde Engstlatt und pflegt eine enge Zusammenarbeit mit verschiedenen örtlichen Einrichtungen und Kooperationspartnern.

Wir wollen uns Wohlfühlen und uns der gegenseitigen Achtung sicher sein.

  • Gegenseitiger Respekt ist die Grundvoraussetzung unseres Miteinanders.
    Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer gehen achtsam und höflich miteinander um.
  • Wir akzeptieren keine Gewalt durch Worte, Taten oder Drohungen.
  • Wir sorgen für ein gutes Lern- und Arbeitsklima. Dazu gehört, dass wir pünktlich zum Unterricht erscheinen und uns an die Unterrichtsregeln halten.
  • Wir gehen sorgfältig mit den eigenen und fremden Lernmaterialien bzw. Dingen um.
  • Alle Schülerinnen und Schüler halten sich während des Unterrichts und der Pause im Schulhaus bzw. im Pausenhof auf. Das Schulgelände wird während des Unterrichts nicht verlassen.
  • Elektronische Geräte z. B. Handys  sind auf dem Schulgelände grundsätzlich unsichtbar und ausgeschaltet bzw. bleiben am besten zu Hause. Lehrerinnen und Lehrer sind berechtigt elektronische Geräte einzuziehen, wenn mit diesen (auch im ausgeschalteten Zustand) während des Unterrichts und in den Pausen hantiert wird. Das Gerät kann nur von den Eltern abgeholt werden.